Geschaeftsbedingungen

A.1 Ausschließlichkeit Die sf-computing (Samuel Fischer) erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

A.2 Änderung dieser Geschäftsbedingungen sf-computing kann den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Auftraggebers ändern. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung widersprochen hat. sf-computing wird den Auftraggeber mit der Mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

A.3 Ablehnung abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen ohne Vorbehalt erbringen.

A.4 Übertragung von Verträgen sf-computing kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Dem Auftraggeber steht für diesem Fall das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

A.5 Geltung auch für zukünftige Geschäfte Diese Geschäftsbedingungen gelten für aktuelle und zukünftige Geschäfte zwischen sf-computing und dem Auftraggeber.

A.6 Versicherung des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung (oder mit Vertragsabschluß), dass er oder die von ihm vertretenen Organisationen nicht zu den Personen oder Organisationen gehört, die: - Inhalt und Wesen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Vereinte Nationen, 10. Dezember 1948) auch nur in Teilen ablehnen - die Nazidiktatur verherrlichen oder den Holocaust leugnen oder eine gewaltsame Ausweitung des Gebietes Deutschlands fordern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen. (2) Falls der Auftraggeber entgegen der Verpflichtung unter (1) einer der dort bezeichneten Gruppen zugehörig ist, kann sf-computing den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. (3) Auch Verträge mit Organisationen oder Personen, die mittelbar oder unmittelbar für eine in (1) beschriebene Organisation oder Person handeln können durch sf-computing außerordentlich und fristlos gekündigt werden. (4) Aus der fristlosen Kündigung ergibt sich ein Anspruch von sf-computing an die Organisation oder Person nach (2) oder (3) auf Ersatz des entstandenen Schadens.

B. Internet-Domains

B.1 Anwendbare Domainbedingungen (1) Die einzelnen Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen mit Sitz in verschiedenen Ländern der Welt verwaltet. Jede dieser Organisationen hat ggf. andere Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains oder Subdomains. (2) Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der einzelnen Registrierungsorganisationen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

B.2 Vermittlungstätigkeit Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird sf-computing im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. sf-computing hat auf die Zuteilung von Domains keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt werden, zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder die Rechte auf zugeteilte Domains vom Auftraggeber dauerhaft ausgeübt werden können.

B.3 Rechte Dritter Der Auftraggeber versichert, dass von ihm beantragte Domains keine Rechte Dritter verletzt oder im trotz sorgfältiger Prüfung und Beurteilung der Rechtslage eine Verletzung von Rechten Dritter weder bekannt geworden angezeigt worden ist.

B.4 Domainverlust Der Auftraggeber zeigt sf-computing einen eventuellen Verlust seiner Domain unverzüglich an. Will der Auftraggeber die Domain von einem Dritten zurückerhalten, so ist er verpflichtet, sf-computing sofort über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von sf-computing über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und sf-computing das vorrangige Recht zum Rückkauf der Domain für den Auftraggeber einzuräumen, soweit dies die Interessen des Auftraggebers nicht erheblich beeinträchtigt.

B.5 Vertragsende (1) sf-computing ist berechtigt, Domains des Auftraggebers nach Beendigung des dazugehörigen Vertrages zu löschen. Mit der Löschung gehen alle Rechte des Auftraggebers aus der Registrierung verloren. (2) Liegt sf-computing kein expliziter Auftrag zur Löschung der Domain vor, steht es sf-computing nach billigem Ermessen frei, die entsprechende Domain entweder nach (1) zu löschen oder an den Registrar zu übertragen bzw. in den Transit (.de-Domains) zu geben oder die Domain um ein weitere Registrierungsperiode zu verlängern. (3) Soweit eine Domain nicht gelöscht, sondern zu einem anderen Provider übertragen werden soll, ist dies sf-computing explizit und schriftlich unter Angabe des Providers, an den die Domain übertragen werden soll, anzuzeigen. Das Verfahren zur Domainübertragung ist vom Auftraggeber so früh zu starten, dass eine Übertragung der Domain an den neuen Provider noch vor Vertragsende stattfindet.

B.6 Rechtsverletzungen Werden von Dritten gegenüber sf-computing Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer B.3 geltend gemacht, oder ist die Domain Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland nach Ziffer G.1 oder sind Rechtsverstöße nach G.1 offensichtlich, ist sf-computing berechtigt, die Domain des Auftraggebern unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen bzw. in den Transit zu geben (.de-Domains) und die entsprechenden Services des Auftraggebers zu sperren. Kann sf-computing aufgrund von tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverletzungen die Registrierung der Domain nicht fortsetzen, so ist sf-computing, soweit der Domaininhaber oder der Domainverantwortliche nicht kurzfristig nach Aufforderung durch sf-computing eine Umregistrierung beauftragen, die Domain selbständig löschen.

B.7 Besonderes Kündigungsrecht Für den Fall, daß sf-computing nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Domains die Registrierung einer oder mehrerer Domains des Auftraggebers nicht aufrecht erhalten kann, ist sf-computing berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

B.8 Übertragung von Domains Überträgt sf-computing aus dem eigenen Domainbestand einem Auftraggeber entgeltlich oder unentgeltlich eine Domain, leistet sf-computing keine Garantie dafür, dass nicht Dritte in Zukunft Marken- oder sonstige Rechte an der betreffenden Domain geltend machen.

C. Internetservices und Programmierleitungen

C.1 Servicebereitschaft sf-computing gewährleistet, soweit nicht schriftlich anders vereinbart oder angeboten, eine Erreichbarkeit der bereitgestellten Services von >90% im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen Services aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von sf-computing liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. sf-computing kann den Zugang zu Services beschränken, wenn die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität dies erfordert.

C.2 Internet-Adressbereiche (1) Für Internet-Adressbereiche gelten die für die Vergabe und Bereitstellung von Internetadressen entsprechenden Vorschriften von RIPE (Europäische Organisation zur Vergabe von Internetadressen, www.ripe.net). (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, daß über die gesamte Vertragslaufzeit die vom Auftraggeber benutzten Internet-Adressbereiche unverändert bleibt.

C.3 Programmierleistungen (1) Von sf-computing für den Auftraggeber erstellte Programme oder Anwendungen implizieren trotz eingehender Prüfung und Tests nicht die Gewähr, dass diese Programme oder Anwendungen in allen denkbaren Fällen fehlerfrei oder frei von dem Risiko des Verlustes von Daten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers liegt, sowohl für die Sicherung der Daten zu sorgen als auch die Prüfung auf die Anwendbarkeit der Programme für den konkreten Anwendungswunsch vor dem produktiven Einsatz der Programme oder Anwendungen vorzunehmen. (2) Von sf-computing für den Auftraggeber explizit erstellte Programme oder Programmteile werden dem Auftraggeber zur nicht ausschließlichen Nutzung, jedoch mit dem Recht auf Weiterverwertung und dem Recht auf Änderung übergeben. Es ist darauf hinzuweisen, daß von sf-computing erstellte Programme teilweise unter Verwendung von Open-Source-Projekten oder sonstigen durch besondere Lizenzbedingungen eines Drittherstellers geschützte Programmteile erstellt sind. Diese Lizenzbedingungen der Dritthersteller sind durch den Auftraggeber bei Übergabe der Programme oder Anwendungen zu beachten. D. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

D.1 Zustandekommen eines Vertrags Verträge mit dem Auftraggeber kommen mit Gegenzeichnung des Auftrags durch sf-computing oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande, nicht jedoch im Falle der Nichtigkeit nach A.6.

D.2 Laufzeit (1) Verträge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. (2) Domains werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, über einen Zeitraum von 12 Monaten registriert. Werden Domains nicht unter Beachtung der Domainbedingungen wenigstens 1 Werktag vor Ablauf auf einen anderen Provider übertragen oder gelöscht, kann sf-computing die Registrierungslaufzeit automatisch um 12 Monate bzw. den vereinbarten Registrierungszeitraum verlängern. (3) Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. (4) sf-computing ist berechtigt, Verträge, die eine Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. (5) Ein auf unbestimmte Zeit laufender Vertrag kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

D.3 Ausserordentliche Kündigung Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber (1) mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät (2) schuldhaft gegen eine der in den Ziffern G.1 , H.7, H.8 geregelten Pflichten verstößt (3) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Services nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer G.1 , H.7 und H.8 geregelten Anforderungen genügen (4) schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder Vergaberichtlinien nach B.1 verstößt.

D.4 Kündigung Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche in jedem Fall durch Telefax, im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber auch durch Ticket-Eintrag und im Fall der Kündigung durch sf-computing auch durch E-Mail als gewahrt gilt.

E. Preise und Zahlung

E.1 Preiserhöhungen sf-computing darf die Preise für Leistungen aus einem Vertrag mit dem Auftraggeber bis zu einmal pro Kalenderjahr erhöhen. Diese Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Preisanpassung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. sf-computing verpflichtet sich, den Auftraggeber mit der Mitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

E.2 Zahlungsverzug Im Verzugsfall berechnet sf-computing Zinsen in Höhe von acht Prozent jährlich und ist berechtigt, die genutzten Services des Auftraggebers sofort zu sperren.

E.4 Preisanpassung bei Umsatzsteuererhöhung sf-computing ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

E.5 Fälligkeit Nutzungsunabhängige Entgelte werden, sofern nicht anders angeboten oder vereinbart monatlich im voraus fällig. Entgelte für Domainregistrierungen werden für den gesamten Zeitraum der Registrierung im Voraus fällig. Nutzungsabhängige Entgelte sowie Entgelte aus Service-, Programmier- und Dienstleistungen Entgelte werden, sofern nicht anders vereinbart, mit der Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung wird in das Internet-Administrationssystem eingestellt und kann dort vom Auftraggeber abgerufen werden. Wünscht der Auftraggeber eine Versendung der Rechnung per Post, darf sf-computing hierfür pro Rechnung EUR 2,50 verlangen. Bei Rücklastschriften darf sf-computing eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,00 pro Lastschrift zzgl. der für sf-computing angefallenen Bankgebühren verlangen.

E.6 Lastschrifteinzug Der Auftraggeber ermächtigt sf-computing -soweit nicht anders vereinbart-, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Auftraggeber zu benennenden Kontos einzuziehen.

E.7 Zahlungsvorbehalt sf-computing ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain oder sonstiger Services erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

E.8 Aufrechnung Gegen Forderungen von sf-computing kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

F. Haftung

F.1 Haftungsvorbehalt Für Schäden haftet sf-computing nur dann, wenn sf-computing eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von sf-computing zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von sf-computing auf den Schaden beschränkt, der für sf-computing bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

F.2 Mitverschulden Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist im Falle von von Garantie- oder Haftungsfragen in Bezug auf die Pflicht des Auftraggebers zur Datensicherung bzw. der Pflicht zur zeitnahen Mitteilung von aufgetretenen Fehlern angemessen zu berücksichtigen.

G. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten, Services

G.1 Legalitätsprinzip Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von sf-computing bereitgestellten Services oder Adressbereiche weder mittelbar noch unmittelbar zu Zwecken zu nutzen, die laut Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland strafbewehrt oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden oder als unerlaubte Handlung zivilrechtlich verfolgt werden können. Der Auftraggeber in bezug auf die von sf-computing bereitgestellten Services oder Adressbereiche verpflichtet, aktiv die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen und zu beachten.

G.2 Prüfung von Inhalten sf-computing ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Auftraggebers auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, die gemäß dieser Geschäftsbedingungen unzulässig sind, ist sf-computing berechtigt, die entsprechenden Services zu sperren. sf-computing wird den Auftraggeber zeitnah von einer solchen Maßnahme unterrichten.

H. Pflichten des Auftraggebers

H.1 Änderung von Auftraggeberdaten Der Auftraggeber sichert zu, dass die sf-computing übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, eine E-Mail-Adresse zu nennen, an die sf-computing Vertragsänderungen und vertragsrelevante Mitteilungen versenden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sf-computing unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von sf-computing innerhalb von 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

H.2 Vorhaltung, Abruf und Löschung von E-Mail-Daten Der Auftraggeber hat in seine auf den sf-computing-Servern befindlichen E-Mail-Daten, die älter als 2 Monate sind, von den sf-computing-Servern zu löschen. sf-computing behält sich das Recht vor, für den Auftraggeber eingehende E-Mails zurückzusenden, wenn die vorgesehenen Kapazitätsgrenzen für die Speicherung von E-Mails überschritten sind.

H.3 Reseller Der sogenannte Reseller verkauft Dienstleistungen von sf-computing in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte. Der Auftraggeber, der in diesem Sinne als Reseller handelt, erklärt gegenüber sf-computing, dass er vor Anforderung der sf-computing-Leistung für den Dritten diesen per AGB oder Vertrag auf die Bedingungen A.6, H.7 und G.1 dieser Geschäftsbedingungen verpflichtet hat.

H.4 Domainregistrierungen als Reseller Registriert der Auftraggeber Domains als Reseller (siehe H.3) erklärt er, dass ihm alle Vollmachten und Erklärungen des Dritten zur Registrierung, Änderung oder Löschung der entsprechenden Domain in schriftlicher Form vorliegen und er den Drittkunden seinerseits wirksam auf die 1.Verpflichtung nach A.6 sowie die Domainbedingungen nach B.1 und B.2 2.Vorschriften aus diesem gegenständlichen Absatz H.4 der Geschäftsbedingungen (im Vererbungsprinzip) verpflichtet hat. Der Auftraggeber erklärt, im Streitfall oder auf Anforderung von sf-computing die entsprechenden schriftlichen Unterlagen des Drittkunden sf-computing in Kopie zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist sich darüber bewusst, daß bei fehlerhafter Anwendung des elektronischen Domainregistrierungs- und Administrationssystems oder fehlender oder unvollständiger oder uneindeutiger schriftlicher Erklärungen eines Drittkunden dem Auftraggeber erhebliche und existenzgefährdende Haftungsrisiken entstehen können. Der Auftraggeber verpflichtet sich in Kenntnis dieser Risiken, nur qualifizierte Personen im Bereich der Domainadministration einzusetzen und entsprechend auch nur diesem qualifizierten Personenkreis den elektronischen Zugang zu den Administrationssystemen einzuräumen..

H.5 Passwörter Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von sf-computing zu Administrations- und Servicezugangszwecken erhaltenen Passwörter geheim zu halten und sf-computing unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die Gefahr besteht, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt geworden ist. Sollten infolge Verschuldens oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers Dritte in die Lage versetzt worden sein, missbräuchlich Leistungen von sf-computing zu nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber sf-computing auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

H.6 Datensicherung Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Gehilfen verändert wurde, geeignete Datensicherungen auf lokalen, dem Auftraggeber zuzurechnenden Medien durchzuführen.

H.7 Spamming und Virendistribution Der Auftraggeber verpflichtet sich, Services oder Adressbereiche, die sf-computing administrativ oder physikalisch zuzuordnen sind weder mittelbar noch unmittelbar dazu zu nutzen, um E-Mails massenhaft ohne Einverständnis des Empfängers zu versenden oder versenden zu lassen oder Viren auf Rechnersystemen zu installieren oder bereitzuhalten. Verletzt der Auftraggeber diese Regelung, so ist sf-computing berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen unverzüglich zu sperren.

H.8 Programm- und Scriptvorbehalt Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Internetanwendungen bzw. Anwendungen, Datenbanken, Services etc. auf nicht dedizierten (sprich eigenen, ausschließlich vom Auftraggeber genutzten) Servern so zu gestalten, dass eine technische Überlastung des Servers vermieden wird. sf-computing ist berechtigt, Anwendungen, die diesem Vorbehalt nicht gerecht werden, ohne Verwarnung zu sperren. Im Falle der Sperre wird der Auftraggeber zeitnah unterrichtet.

I. Datenschutz

I.1 Datenspeicherung sf-computing speichert und nutzt personenbezogene Daten eines Auftraggebers und ggf. weiterer Systemnutzer nur für die Vertragsbegründung und -abwicklung, die Aufrechterhaltung der von sf-computing für den Auftraggeber geleisteten Services sowie zu Abrechnungszwecken, es sei denn, der Auftraggeber hat explizit der weitergehenden Nutzung seiner Daten zugestimmt.

I.2 Risiko der Datenübertragung im Internet (1) sf-computing weist den Auftraggeber auf das Risiko von Datenübertragung und Datenspeicherung in offenen Netzen hin und erklärt, dass der Datenschutz in offenen Netzen nur bedingt gewährleistet ist. (2) Der Auftraggeber gilt als darüber informiert, dass aus technischer Sicht gespeicherte Daten auf den Rechnern von sf-computing für den Provider einsehbar sind. Die Sicherung der Datenübertragung und Datenspeicherung im offenen Netz liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

J. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Werden oder sind Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese sind vielmehr durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform ebenso wie die Aufhebung dieser Schriftformklausel.j